Abgrenzungsoption
Gilt seit 01.10.2026- Für wen
- Gewerbe, Industrie, Freifläche und Großspeicher, auch Speicher ohne eigene Erzeugung
- Messung
- Viertelstundengenau, meist ein Zähler am Netzanschluss und einer am Speicher
- Abrechnung
- Eine Formel teilt jede Viertelstunde in geförderte, umlagebefreite und umlagepflichtige Mengen; saldiert wird je Kalendermonat
- Voraussetzung
- Direktvermarktung, eigener Bilanz- oder Unterbilanzkreis, Marktprämie über den Jahresmarktwert
- Ab wann
- Seit 01.10.2026; bis 30.09.2027 mit Zustimmung von Netz- und Messstellenbetreiber